Hinweise zur Antragstellung
Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen, soweit mit einer möglichen Zuwendung die satzungsgemäßen Zwecke erfüllt sind. Das Vorhaben muss im Landkreis Havelland durchgeführt werden oder in engem Bezug zum Landkreis Havelland stehen.
Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Geschäftsadresse der Stiftung zu stellen. Sie sollen folgende Informationen enthalten:
- eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens, aus der Name, Anschrift und Kurzvorstellung des Antragstellers, Bezeichnung, Inhalt, Konzeption, zeitlicher Ablauf, Ort und ggf. Programm des Vorhabens hervorgehen.
- ein Kosten- und Finanzierungsplan. In einem Kostenplan sind Sach-, Honorar- und Personalkosten aufzuschlüsseln. Im Finanzierungsplan sind Eigenmittel und Eigenleistungen, Höhe und Herkunft von weitere (beantragten oder bewilligten) Drittmitteln, zu erwartende Einnahmen und die Höhe der gewünschten Unterstützung anzugeben. Ein Nachweis zugesagter Fremdmittel ist beizubringen.
- eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
Antragsfristen sind der 15. März und der 15. September eines jeden Jahres. Danach bei der Stiftung eingehende Förderanträge können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).
Mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- vollständig ausgefüllter Förderantrag
- bei gemeinnützigen Vereinen und Gesellschaften:
- derzeit gültige Satzung
- gültiger Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister
- Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer
- Freistellungsbescheid
= fünf Jahre nach Ausstellung gültig - vorläufige Bescheinigung = drei Jahre nach Ausstellung gültig
- Freistellungsbescheid
- Voraussetzung für die Bearbeitung des Förderantrages ist die Vollständigkeit aller angeforderten Unterlagen.
- Nach Antragsbewilligung erhält der Zuwendungsempfänger einen Förderbescheid der Stiftung, der Art, Höhe und Umfang der Förderung festlegt. Die Stiftung behält sich vor, die Auszahlung in Teilbeträgen vorzunehmen. Die Ablehnung von Anträgen wird nicht begründet.
- Der Fördermittelempfänger hat im Rahmen seiner Pressearbeit auf die Förderung durch die Kulturstiftung in allen werbewirksamen Veröffentlichungen und Presseinformationen hinzuweisen. Dabei sind Presse und Öffentlichkeit nicht über die Höhe der von der Stiftung bewilligten Förderbeträge zu unterrichten. Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und sonstiger Publikationen ist die Stiftung berechtigt, über alle Fördermaßnahmen im Einzelnen in Wort und Bild zu berichten.
Das Antragsformular können Sie hier als Pdf-Datei downloaden
Bitte füllen Sie das Formular aus und unterschreiben es eigenhändig
Bitte senden Sie die entsprechenden Unterlagen mit dem Antragsformular ausschließlich per Post an:
Kulturstiftung Havelland
Theodor-Fontane-Straße 10
14641 Nauen OT Ribbeck