KULTURMILLIONEN – Landessonderprogramm

KULTURMILLIONEN – Landessonderprogramm

KULTURMILLIONEN – Landessonderprogramm

LANDESSONDERPROGRAMM  2023 zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

Um den Kulturbetrieb zu erhalten, hat die Bundesregierung im Sommer 2020 u.a. das Programm „NEUSTART.KULTUR“ aufgelegt. Mit rund 78 Programmlinien, die an die aktuelle Bedarfslage angepasst sind, und Mitteln in Höhe von zwei Milliarden Euro hilft die Bundesregierung, den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. Dieses Programm wird bundesseitig noch bis 30. Juni 2023 fortgeführt.

Die zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie aufgelegten Bundesprogramme erfordern eine Kofinanzierung der Antragstellenden. Bereits in 2021 und 2022 ist auf Antrag dieser Kofinanzierungsanteil vom Land Brandenburg übernommen worden, wenn er nicht durch Eigen- oder Drittmittel des jeweiligen Antragstellenden sichergestellt werden konnte.

Ziel der Brandenburgischen Landesregierung war und ist es, die vielfältige Kulturlandschaft Brandenburgs in der Corona-Pandemie strukturell zu erhalten und zu stärken, die Zugänglichkeit von brandenburgischen Kultureinrichtungen und deren Vermittlungsangebote zu sichern, die Wiedereröffnung zu ermöglichen und auch selbstständigen Künstler*innen Erwerbsperspektiven zu bieten.

Weitere Einzelheiten können der Richtlinie zur Kofinanzierung von Corona-Pandemie bedingten Bundesprogrammen entnommen werden. Die entsprechenden Richtlinien, Antragsformulare sowie umfangreiche Informationen sind unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kofinanzierung-corona-bundesprogramme/ abrufbar.