Start Bundeskulturfonds Energie

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Start Bundeskulturfonds Energie

Bundeskulturfonds Energie startet mit einer Milliarde Euro

Der Deutsche Kulturrat hat am 26. Januar 2023 darüber informiert, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags endlich die Mittel für den Kulturfonds Energie des Bundes freigegeben hat.

Voraussichtlich ab der zweiten Februarhälfte können Anträge von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung sowie von Kulturveranstaltern für den Kulturfonds Energie des Bundes gestellt werden. Insgesamt steht eine Milliarde Euro für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, der insgesamt ein Volumen von 200 Milliarden Euro hat.

Für das Programm stehen in diesem Jahr 750 Millionen Euro zur Verfügung und im kommenden Jahr noch einmal 250 Millionen Euro, insgesamt also eine Milliarde Euro.

Eine Unterstützung für Energiekosten können Kultureinrichtungen, also Kulturorte, beantragen. Dabei spielt für die Beantragung keine Rolle, ob es sich um öffentliche oder privatwirtschaftliche Kultureinrichtungen handelt.

Im Unterschied zum Sonderfonds im Rahmen der Coronahilfen für Kulturveranstaltungen des Bundes können auch Einrichtungen der kulturellen Bildung, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen oder auch soziokulturelle Zentren die Förderung beantragen. Gleichfalls antragsberechtigt sind Kulturveranstaltende, die Festivals, Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur oder ähnliche kulturelle Aktivitäten veranstalten.

Ein wichtiges Anliegen des Kulturfonds Energie des Bundes ist, dass die Entlastung bei den Energiekosten bei der Gestaltung der Eintrittspreise berücksichtigt wird. Die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom finden Berücksichtigung.

Die Abwicklung und Beantragung lehnt sich an den Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen an. Alle Antragsteller müssen sich zuerst bei der Registrierungsplattform registrieren. Wer bereits registriert ist, weil Mittel des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Anspruch genommen wurden, kann diese Erstregistrierung weiternutzen.

Die Mittel stehen für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 zur Verfügung. Sie können jeweils rückwirkend beantragt werden. Also für den Monat Januar voraussichtlich ab Mitte Februar. Sammelanträge sind wiederum zulässig. Es wird eine Bagatellgrenze von voraussichtlich 500 Euro pro Antrag bzw. Sammelantrag und Quartal geben.

Mitteilung lesen unter: https://www.kulturrat.de/presse/kulturpolitischer-wochenreport/4-kw-2023/

Zum Download:

PM Deutscher Kulturrat